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Um 1845 traufständig zur Henkelstraße mit einer Einfahrt an der Giebelseite errichtetes Stallgebäude. An städtebaulich hervorgehobener Position gegenüber dem Forstamt erbaut, wurde es aus grob behauener Grauwacke mit sorgfältig scharrierter Eckquaderung aus rotem Sandstein gemauert. Ursprünglich nur im Obergeschoss mit rundbogigen Fenstern mit Sandsteinlaibungen versehen, wurden wohl bei der Sanierung 1987 auch im Erdgeschoss des inzwischen von der Gemeinde genutzten Gebäudes baugleiche Fenster eingesetzt. Den oberen Abschluss des Hauses bildet ein flaches Satteldach mit Fachwerkgiebeln.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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