Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Nach der Verwaltungsreform in Hessen-Darmstadt im Jahre 1821 wurden auch im Amt Herrschaft Itter die Verwaltung und die Justiz getrennt, woraufhin Vöhl zum Sitz eines Landgerichtes wurde. Dieses, zunächst im alten Schloss untergebrachte Gericht erhielt 1845 bis 1847 ein eigenes Gebäude an der Ecke Schloßstraße, Henkelstraße. Der zweigeschossige zu fünf und drei Achsen gegliederte, auf quadratischem Grundriss errichtete Bau, aus grob behauenen Handqaudern gemauert, erhebt sich über einer mit rotem Sandsteinband optisch getrennten Sockelzone und wird horizontal durch ein breites, profiliertes Geschossgesims und im Obergeschoss zusätzlich durch ein profiliertes Brüstungsgesims gegliedert. Ein flaches Walmdach über breitem Traufgesims bildet den oberen Abschluss des heute als Bürgermeisteramt genutzten Hauses. Zum Umfang der schützenswerten Substanz gehört auch die bauzeitliche Einfriedung entlang der Schloßstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |