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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Vöhl
  • Schloßstraße
  • Schloßstraße 3
Schlossmauer
Flur: 12
Flurstück: 2/3, 2/4, 3
Südlich des Rathauses an der Schloßstraße sind noch große Reste der ehemaligen Umfassungsmauern des Schlosses erhalten geblieben. Sie gehörten ursprünglich zur Burg, die Thilo Wolf von Gudenberg gegen Ende des 14. Jahrhunderts hier errichten ließ. Die Burg wurde 1662 weitgehend umgebaut und zur Residenz für Landgraf Georg III. erweitert, der hier bis 1676 residierte. Das später vom Amt Itter bzw. dem Kreis Vöhl genutzte Schloss wurde 1845 wegen Baufälligkeit vollständig abgerissen. Lediglich die Mauerreste, eine Brunnenummauerung und der Stumpf eines Rundturms in der Umfassungsmauer im Süden der Anlage blieben erhalten.

Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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