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Um 1900 errichtetes, zur Straße traufständiges, zweigeschossiges Fachwerkhaus auf nahezu geschosshohem, im hinteren Bereich in Ziegeln erneuerten Werksteinsockel. Das dichte Fachwerkgefüge des stockwerkweise ohne Überstände verzimmerten Hauses ist in beiden Geschossen doppelt verriegelt und mit steilen geschosshohen Streben ausgesteift. Durch den Umbau der Fenster an der Straßenseite wurde das ehemals fünfachsige Wohnhaus zu einem dreiachsigen Gebäude verändert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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