Ederstraße 4, Dorfmühle
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Vöhl
Herzhausen
  • Ederstraße 4
Dorfmühle
Flur: 12
Flurstück: 21/5

Die 1650 erstmals erwähnte und von der Itter gespeiste Dorfmühle ist 1894 abgebrannt und wurde im folgenden Jahr neu errichtet und mit einer Bäckerei versehen, die erst 1993 als eigenständiges Eigentum abgetrennt wurde. Durch den Bau der Edertalsperre mußte die neue Mühle bald schon weichen und wurde von 1911 bis 1913 an der heutigen Stelle neu errichtet. Zentraler Ort der aus drei Teilen bestehenden Mühle ist das 1930 aufgestockte Mühlengebäude, ein schlichter, kubischer, hell verputzter, viergeschossiger Baukörper mit flachem Mezzaningeschoss unter einem sehr flach geneigten Dach. An der rechten Seite der Mühle schließt ein zweigeschossiges Lagergebäude an, dessen Erdgeschoss aus Bruchsteinmauerwerk mit unregelmäßiger Durchfensterung und großer Torfahrt ein regelmäßig gegliedertes Fachwerkobergeschoss mit doppelter Verriegelung und steilen geschosshohen Streben trägt. Zur Straßenseite ist der Mühle ein zweigeschossiger, zur Straße giebelständiger Bau vorgelagert, dessen Erdgeschoss ebenfalls aus Bruchstein gemauert ist. Das von einem steilen Satteldach mit weit überstehendem Ortgang und Freigespärre bedeckte Obergeschoss zeigt ein regelmäßiges Ziegelmauerwerk mit kleinen, segmentbogigen Fenstern.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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