Gemündener Straße 14, Grüsener Mühle
Gemündener Straße 14, Grüsener Mühle
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Gemünden
Grüsen
  • Gemündener Straße (Grüsen) 14
  • Mühlwiesen
Grüsener Mühle
Flur: 1
Flurstück: 22, 94

Am Nordrand Grüsens, leicht aus dem Straßenraum zurückgesetzt, befindet sich die Grüsener Mühle, eine vollständig geschlossene Hofanlage mit einem zur Straße traufständigen, 1822 errichteten Wohnhaus, einem daran anschließenden Mühlengebäude und einer den Hofraum nach Osten abschließenden Fachwerkscheune. Das im Obergeschoss verbretterte, 1961 renovierte Wohnhaus zeigt im Erdgeschoss ein regelmäßiges, stockwerkweise ohne Überstand verzimmertes Fachwerk mit einfacher Verriegelung und steilen geschosshohen Streben. Im Zuge der Sanierung des Hauses wurde ein bauzeitlicher Inschriftenbalken mit folgendem Text entfernt: "Wo Gott nicht gibt sein Gunst, da ist all Müh und Arbeit umsonst - Eitel Moritz Metz und dessen Ehefrau Karoline Wilhelmine Metz geb. Ochse haben dieses Haus erbaut am 19. Juli 1822". Das den Hofraum bildende Ensemble unterschiedlicher Fachwerkbauten wird heute straßenseitig von dem im mittleren 20. Jahrhundert errichteten viergeschossigen neuen Mühlengebäude fast vollständig verdeckt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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