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Typenbau mit Wohntrakt und Wirtschaftsteil, der durch die preußische Forstverwaltung im Jahre 1880 am südwestlichen Ortsrand errichtet wurde. An einen mit Segmentbogenfenstern mit Schlagläden versehenen zweigeschossigen Wohnteil aus Ziegelmauerwerk auf Grauwackesockel, der wie auch das Forsthaus in Wangershausen entgegen den meisten anderen Forsthäusern traufständig zur Straße erbaut wurde, schließt firstparallel ein ebenfalls traufständiger Wirtschaftsteil, der inzwischen zu Wohnraum umgenutzt wurde, an. Das seit 2005 in Privatbesitz befindliche Gebäude wird durch ein Gurtgesims sowie ein Fenstergesims gegliedert und mittig durch die Inschrift "Forsthaus Frohnhausen erbaut im Jahre 1880" im Erdgeschoss sowie ein darüber angeordnetes Geweih betont.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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