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Darmstadt-Dieburg, Landkreis
Reinheim
  • Kirchstraße 25
Flur: 1
Flurstück: 101/2

Traufständiges, zweigeschossiges Wohnhaus eines ehemals landwirtschaftlich genutzten Hofes, ursprünglich Teil des großen Lehensgutes Kalbenhof, das nach dem Tod des letzten Lehensnehmers Hans Werner Kalb (1575) aufgeteilt wurde. Das heutige Grundstück Kirchstraße 25 wurde wohl von den Schultheißen Heinrich Erlebach bzw. Heinrich Steitz erworben. Eines der beiden im Türsturz erhaltenen Wappen ist das der Familie Steitz; hier auch die Jahreszahl 1604(?).

Westliche Hälfte eines relativ schmalen, aber langgestreckten zweigeschossigen Massivbaus, der mit seiner westlichen Schmalseite auf die hier zur Bauzeit noch gut vier Meter hohe Stadtmauer gesetzt wurde. In den beiden Vollgeschossen ist der historische Bestand vollständig erhalten. Der Dachstuhl, konstruiert mit teils stehendem, teils liegendem Stuhl, spricht für die avisierte Erbauungszeit Anfang 17. Jahrhundert. Von dem wahrscheinlich um 1609 erbauten Haus (dendrochronologisch untersucht) erhalten sind noch die Umfassungsmauern und das Dach einschließlich der Obergeschossdecke mit bauzeitlichem Stuck, eventuell auch noch einige Balken der Erdgeschossdecke.

Kulturdenkmal aus orts- und baugeschichtlichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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