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Typenbau mit Wohntrakt und Wirtschaftsteil, der durch die preußische Forstverwaltung 1879/80 nordöstlich des Ortes an der Zufahrtsstraße errichtet wurde. An einen mit Segmentbogenfenstern mit Schlagläden versehenen zweigeschossigen Wohnteil aus Ziegelmauerwerk auf Sandsteinquadersockel, der wie auch das Forsthaus in Frohnhausen entgegen den meisten anderen Forsthäusern traufständig zur Straße erbaut wurde, schließt westlich firstparallel ein ebenfalls traufständiger Wirtschaftsteil an. Das Gebäude wird durch Gurt- und Fenstergesimse gegliedert und durch einen seperat verdachten Windfang erschlossen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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