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Sühnekreuz an der Landstraße zwischen Wiesenfeld und Birkenbringhausen, das als Strafe für den Totschlag eines Schäfers vom Täter aufgestellt wurde. Da mit der neuen Rechtsordnung Carolina unter Karl dem V. diese Art von Strafe abgeschafft wurde, muss das Kreuz vor 1533 errichtet worden sein. Es war ursprünglich 30 m entfernt auf einem Acker platziert und ist erst Anfang des 20. Jahrhunderts an seinen jetzigen Aufstellungsort versetzt worden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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