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Im ausgehenden 19. Jahrhundert im Südwesten des Ortes an einem Hang errichtetes Forsthaus. Das Gebäude weist die für die Forsthäuser der Zeit typischen Merkmale auf. Es besteht aus einem eingeschossigen Stallanbau, dem ein zweigeschossiger Kopfbau vorgelagert ist. Stall und Erdgeschoss des Wohnhauses wurden über einem aus regelmäßigen Sandsteinquadern gemauerten Sockel aus unverputztem Ziegelmauerwerk errichtet. Die regelmäßig gereihten Fenster des Wohnteils, im Erdgeschoss segmentbogig und im Obergeschoss mit flachem Sturz abgeschlossen, sind mit Schlagläden versehen. Sowohl Drempelgeschoss des Stalls als auch Obergeschoss des Wohnhauses sind als verbretterte Fachwerkkonstruktion über profilierten Balkenköpfen konstruiert und werden von flachen Satteldächern mit weit vorkragenden Ortgängen bedeckt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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