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Auf den beiden Parzellen befand sich früher eine Gerberei. In dem Gebäude Biegenstraße 3 war die Wasserwerkstatt untergebracht, auf anderen Straßenseite, dem Wohnhaus Biegenstraße 6 gegenüber gelegen, befand sich die Gerberei. 1967 wurde der Betrieb der letzen Gerberei in Dodenau aufgegeben.
Das in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts errichtete, zweigeschossige, zum Hof fünfachsige, komplett verschieferte, bzw. verkleidete Fachwerkwohnhaus auf einem den Geländeanstieg ausgleichenden Bruchsteinsockel wurde ohne Überstände verzimmert. Erhalten geblieben ist die mittig angeordnete, zweiflügelige, kassettierte Eingangstür mit Glasoberlicht, zu der eine Freitreppe aus jüngster Zeit hinaufführt.
Dem Wohnhaus gegenüber befindet sich ein zur Straße vierachsiger, verputzter Ziegelbau, der von einem Satteldach abgeschlossen wird. Einzige Bauzier sind zurückspringende Putzflächen um die Fensteröffnungen des Obergeschosses. Der über einem auch hier den Geländeanstieg ausgleichenden Sockel errichtete Bau diente als Gerberei. Die mit Eisensprossenfenstern versehenen Öffnungen sind im Erdgeschoss mit Segmentbögen, im Obergeschoss sowie im verschieferten Giebelfeld mit flachen Stürzen abgeschlossen.
Bei der Wasserwerkstatt handelt es sich um ein großvolumiges, zweigeschossiges Wirtschaftsgebäude an der Traufseite mittig erschlossen und durch ein Zwerchhaus mit Fachwerkgiebel betont. Rechtsseitig befindet sich ein zweigeschossiger Anbau mit zusätzlichem Eingang, der von einem Sturz mit Voluten abgeschlossen und von zwei schmalen, hohen Fenstern flankiert wird. Mit der weiß verputzten Fassade kontrastieren die aus rotem Sandstein gefertigten Gurtgesimse und Laibungen sowie die mit Blumenkörben und Rosetten besetzten Rauten der Brüstungsfelder des Obergeschosses. Während die größeren, mit feststehenden Sprossenfenstern versehenen Öffnungen des Werkstattraumes im Erdgeschosses segmentbogig abgeschlossen sind, verfügen die übrigen zweiflügligen Holzfenster mit Oberlichtern über flache Stürze. Der um 1900 errichtete Bau wird von einem Krüppelwalmdach bedeckt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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