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Vom Großherzoglichen Bauamt Bensheim um 1900 errichtetes Forsthausanwesen, bestehend aus einem Wohnhaus und einer einige Meter entfernt stehenden Remise. Das Wohnhaus ein eingeschossiger Flügelbau über hohem Sockel, Putzbau mit Krüppelwalmdach, die Kanten durch eine versetzte Quaderung betont. Die durch ein Geschossgesims mit profilierten Balkenköpfen abgesetzten Giebel verbrettert und mit dekorativem Freigespärre. Türen und Fenster unpassend erneuert, die Fenster mit hölzernen Klappläden. Die Remise entsprechend ausgeführt, ebenfalls mit Krüppelwalmdach, jedoch mit einem großen, zweiflügeligen Scheunentor, das von einem Zwerchhausdach mit Krüppelwalm geschützt wird. Beide Gebäude sind mit Biberschwanzziegel gedeckt. Das Wohnhaus dient einer Büronutzung.
Die ehemaligen großherzoglichen Forstamtsgebäude sind von ortsgeschichtlicher Relevanz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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