Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Dem dringenden Bedarf eines "Gesellschaftshauses" nachkommend, hatte Landgraf Ludwig 1838 das sog. Brunnensälchen nach dem Entwurf von Georg Moller unter Mitwirkung von Jakob Westerfeld errichten lassen. Das Gebäude wurde von 1840 bis zur Fertigstellung des Kurhauses 1843 von den Konzessionären Blanc auch als Spielcasino genutzt. Diese Funktion übernahm es erneut bei der Wiedergründung der Spielbank Bad Homburg v.d.H. 1949 und wurde seither verschiedentlich durch Anbauten erweitert. Der klassizistische Ursprungsbau besteht aus einem über Sockel stehenden Rechteckkörper von einem Geschoss mit flachem, leicht vorstehendem Walmdach. Die von Rundbogenöffnungen durchbrochenen, drei- bzw. neunachsigen Fassaden horizontal mit Kämpfer- und Traufgesims gegliedert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
![]() |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
![]() |
Jüdischer Friedhof |
![]() ![]() |
Kleindenkmal, Bildstock |
![]() |
Grenzstein |
![]() |
Keller bzw. unterirdisches Objekt |
![]() |
Baum |