Kurpark, Landgrafen-Denkmal
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Bad Homburg, Stadt
Bad Homburg
  • Augustaallee 8 (Kaiser-Friedrich-Promenade)
Kurpark, Landgrafen - Denkmal
Flur: 35
Flurstück: 10/16

Im Zuge der Vorarbeiten für ein dem letzten Landgrafen, Ferdinand, gewidmetes Monument, einer von der "Städtischen Denkmals-Commission" Fritz Gerth übertragenen Aufgabe, war dem Künstler der Gedanke gekommen, ein alle Landgrafen ehrendes Denkmal zu schaffen. Kaiser Wilhelm II. förderte dieses Projekt, trat als Stifter auf und hielt die Ansprache anlässlich der Enthüllung am 16. August 1906. Der über mehrstufigem Podest und Sockel stehende Obelisk ist Träger bildlicher Darstellungen und Inschriften, die an das "edle Heldengeschlecht der Homburger Fürsten" erinnern. Die Landgrafen Friedrich II und Ferdinand treten in Porträts auf, wobei ersterer außerdem noch ein weiteres Mal auf einem Bronzerelief in ikonografisch interessantem Zusammenhang gezeigt wird. Das Relief mit der Darstellung der Aufnahme von Hugenotten lässt sich, wie von anderer Seite nachgewiesen, motivgeschichtlich auf preußische Vorbilder, auf ebensolche Empfangszenen durch den Großen Kurfürsten, mit dem Friedrich II von Hessen-Homburg durch die edle Tat im Geist und durch seine Gemahlin Louise verwandtschaftlich verbunden war, zurückführen. Das Gemeinschaftliche wird zudem von dem, beiden Fürsten nachgesagten und auf dem Denkmal festgehaltenen Ausspruch "Lieber will ich mein Silbergeraete verkaufen als diesen armen Leuten die Aufnahme verweigern" unterstrichen. Diese Darstellung diente der Legitimierung der preußischen Nachfolge in Hessen-Homburg. (Für ältere, in Homburg v.d.H. errichtete Landgrafen-Denkmale s. Tannenwaldallee o. Nr. und Schlossgarten).


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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