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Verwalterhaus des Hofgutes (siehe Nordhäuser Straße 23, 25,27), erbaut um 1760 von Oberjägermeister Karl Wilhelm von Nimptsch. Das Hofgut kam 1671 an die Schrautenbachs und wurde nach deren Konkurs 1758 von Karl Wilhelm von Nimptsch übernommen. Auf annähernd quadratischer Grundfläche steht das zweigeschossige Wohnhaus traufständig zur Straße. Über dem massiven Erdgeschoss befindet sich ein einfaches konstruktives Fachwerkobergeschoss. Das Satteldach mit beidseitigem Halbwalm. Die beiden Trauffassaden sind vierachsig mit regelmäßiger Fensterstellung, der Zugang erfolgt von Norden. Im Inneren vor der östlichen Giebelwand viertel-gewendelte, einläufige Treppe in das Obergeschoss mit kräftigen Brettbalustern. Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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