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Stattliches Mühlenanwesen, heute bestehend aus einem massiven Wohnhaus und westlich vorgelagerten Wirtschaftsgebäuden in Fachwerk. Das Wohnhaus zweigeschossig über egalisierendem Sockel, mit fünf zu vier Fensterachsen und Satteldach. Der Mühlenteil ursprünglich östlich angegliedert, wo auch der Mühlkanal verlief. Am Haus quadratische Sandsteintafel, die Hinweis auf die Entstehung der Mühle gibt: "Anno 1843 baute Joh. Jung und dessen Ehefrau Kath. Jung die Mühle." Auch am hofseitigen Kellereingang findet sich im Schlussstein das Baudatum 1843. Die Einfahrt in den Hof wird von vierseitigen Sandsteinpfosten mit profilierten Abschlussplatten gerahmt.
Der Mühlenbetrieb wurde 1974 eingestellt und das Wohngebäude erfuhr gravierende Veränderungen. Trotzdem blieb der Charakter eines typischen Mühlenanwesens des 19. Jhs. erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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