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Eingeschossige Villa mit steilem ausgebautem Satteldach mit Schopfwalmen in exponierter Lage inmitten eines großen Gartens, 1923 errichtet. Die traditionelle Bauweise wird unterstützt von einem im Erdgeschoss an die Südostecke des Hauptbaukörpers angebauten achteckigen Erker mit eigenem Spitzdach. Die Villa ist in ihrer äußeren Form und z.T. auch mit der Inneneinrichtung weitgehend original erhalten. Fenster und einzelne Klappläden wurden unpassend erneuert. Die braune Verkleidung beider Giebel wurde nachträglich zur Wärmeisolierung über der darunter erhaltenen charakteristischen Holzverschalung mit senkrechten Brettern und farblich abgesetzten Deckleisten angebracht. Die Villa ist Kulturdenkmal aus baukünstlerischen Gründen und ist einschließlich der sie umgebenden Grünfläche zu erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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