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1905 für Marie Wagner erbaute Villa. Über ausgleichendem Sockel stehender, die Ecklage mit Turmausbildung gestalterisch berücksichtigender, verputzter und in den oberen Zonen Fachwerk aufweisender Bau mit Walmdach. Von übergiebelten Risaliten gegliederte, formvielfältig durchfensterte Fassaden. Der Entwurf wahrt konservative, historisierende Baugedanken, ist im Detail jedoch dem fortschrittlichen Jugendstil zugeneigt. Auffallend die Buntverglasungen und der Bauschmuck, Mosaik und Reliefs (stilisierte Naturformen). Im Inneren erhalten die originale Ausstattung. Zur Villa gehört die einfache secessionistische Einfriedung. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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