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1908 (s.Halbrund der secessionistischen Einfriedung) erstellte Villa. Zur straßenräumlichen Situation mit Eckerker Bezug nehmender, kompakter Baukörper von zwei Geschossen mit Zwerchhäusern und Walmdach. Interessanter Vertreter einer durch die Reformbewegung (Secession, Werkbund) von historischen Vorbildern geläuterten, modernen Strömung. Einflüsse werden deutlich in der formgerechten Verwendung der Materialien, mit denen zugleich die konsequent verfolgte Horizontalgliederung unterstützt wird und wirken sich aus im Putzornament und in den Rissen der Loggiengitter. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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