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Um die Jahrhundertwende errichtete Villa. Ehemals Wohnsitz des von 1897 bis 1911 als Kurdirektor wirkenden Freiherrn von Maltzahn. Über rechteckigem Grundriss stehender, zweigeschossiger, nach Nord und Süd je mit einem Erker bestückter ansonsten geschlossener Baukörper mit Mansardwalmdach. Belebt und organisiert werden die ungegliederten, verputzten Fassaden durch barockisierend formenreiche Öffnungen, z.B. Zargenfenster, die mit Buntsandsteinrahmen ausgestattet sind. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |