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Über Untergeschoss zweistöckig errichtete Villa mit gaubenbesetzten, abgewalmten Dachpartien. Gelber, von hellgelben Sandsteinelementen durchsetzter Klinkerbau. Kompakter Baukörper mit axial angeordneten Stichbogenfenstern und integrierten Eckveranden. In Ecklage angefügt ein wenig gegliederter Turm mit beigeputzter Traufuntersicht und hohem Ziegeldach. Um 1880 in sparsam historisierender Form gebaute Villa. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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