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Ehemaliges Pförtnerhaus. Zweigeschossiges, streng geschnittenes und verputztes Gebäude mit einem auf die leichten Fassadenversprünge antwortendem Walmdach. Am Piano nobile schmückende Elemente wie auf Konsolen ruhende Fensterüberdachungen und ein zierlicher, klassizistischer Gusseisenbalkon. Erwähnenswert sind die stilistisch entsprechenden Nebengebäude und vor allem das verspielte Gartenhaus in malerischer Fachwerkkonstruktion über kieselsteininkrustiertem Sockel. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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