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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt und Teilbereich Neustadt
Zweigeschossiges, traufständiges, in Fachwerk erstelltes (und anhand des einseitig auftretenden Zahnschnittfrieses optisch deutlich als Doppelhaus ausgewiesenes) Wohnhaus mit Satteldach. Nr.6 wurde laut Inschrift (mit Bäckerwappen) im Hausinneren von Johann Klaussner und Eva Klaussnerin 1685 errichtet. Nr.4 hingegen war 1692 erbaut worden. Trotz der in Ladeneinheiten umgewidmeten Erdgeschosszonen besitzen die Haushälften gut erkennbaren, neustädtischen Ursprungscharakter. Kulturdenkmal aus architkturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |