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Das traufständige, im Kern von 1691 datierende Wohnhaus einer neustädtischen Hofreite wurde um 1902/04 von Heinrich Bausch/ Wilhelm Müller, Bautechniker umgebaut: Aufstockung, Wechsel von Walm- zu Satteldach. Bei der Fassadengestaltung wurden die am Altbau vorhandenen Doppelfenster als maßgebliche Form übernommen und im Zuge der Modernisierung mit künstlerisch fein empfundenen, ornamentierten Jugendstilrahmungen unbekannter Entwurfsprovenienz bedacht. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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