Gersprenzweg 42, ehem. St Konrad Notkirche, heute orthodoxe Kirche, Innenraum (Foto: Karin Berkemann, Büro kirchenkunst.info)
Gersprenzweg 42, ehem. St Konrad Notkirche, heute orthodoxe Kirche, Innenraum (Foto: Karin Berkemann, Büro kirchenkunst.info)
Gersprenzweg 42, ehem. St Konrad Notkirche, heute orthodoxe Kirche, Nordwestseite (Foto: Karin Berkemann, Büro kirchenkunst.info)
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Offenbach, Stadt und Landkreis
Offenbach
Tempelsee
  • Gersprenzweg 42
Ehem. St. Konrad Notkirche/heute Allerheiligenkirche
Flur: 19
Flurstück: 82/25

Baubeschreibung

Im Stadtteil Tempelsee erhebt sich zwischen der zentralen Erschließungsstraße Brunnenweg und dem parkähnlich eingebetteten Tempelsee, in ökumenischem Gegenüber zur evangelischen Lukaskirche, die ehemalige Notkirche St. Konrad. Auf einem längsrechteckigen Grundriss weist der sattelbedachte Putzbau von Südwesten nach Nordosten. An seinen Seiten wird die langgestreckte Kirche von schmalen Rundbogenfenstern durchbrochen. Zum Brunnenweg schließt sich ein Anbau mit Pfarrhaus und Gemeinderäumen an, zum Gersprenzweg bildet die Kirche mit einem Dachreiter und einem Rundfenster über dem Eingang eine Fassade aus. Betritt man den Kirchenraum von Südwesten, wird der frei bestuhlte Raum mit Westempore von einem offenen, hellblau gefassten Dachtragwerk überfangen. Der Altarbereich ist durch einen Holzeinbau, die ikonengeschmückte Ikonostase, vom Gemeinderaum abgetrennt - weitere Ikonenmotive schmücken die Innenwände des Kirchenraums.

Geschichte

In den frühen 1920er Jahren wurde im Offenbacher Süden, westlich des Bieberer Bergs, mit dem Bau der Siedlung „Tempelsee" begonnen. Als nach 1945 verstärkt katholische Flüchtlinge nach Tempelsee zogen, schufen sie sich hier ihren ersten liturgischen Schwerpunkt im Gersprenzweg: 1948 wurde nach Plänen des Offenbacher Architekten Carl Müller die Notkirche St. Konrad eingeweiht. Die Bauarbeiten, die am 18. April 1948 durch einen Besuch des damaligen Bischofs Dr. Albert Stohr geehrt wurden, starteten die Tempelseer Katholiken ohne Bauunternehmen unter großer Eigenleistung. Die Baustoffe und Ausstattungsstücke wurden aus der zeitgleich abgebrochenen Notkirche der Muttergemeinde St. Josef übernommen.

Die Notkirche mit Sakristei und dem 1949 ergänzten Pfarrhaus sollte noch um Gemeinderäume und einen Kindergarten erweitert werden. Doch seit der Selbständigkeit der Gemeinde im Jahr 1953 schmiedete diese Pläne für einen Neubau: Da die Notkirche im wachsenden Osten der Stadt zu klein erschien, sollte ein repräsentativer Neubau (1962) an der stark befahrenen Waldstraße, gegenüber der Stadthalle (1966) entstehen. Nachdem die griechisch-orthodoxe Gemeinde 1973 eine Anfrage an St. Konrad gerichtet hatte, schloss die katholische Pfarrei mit ihnen 1975 einen Mietvertrag für die nicht mehr benötigte Notkirche. 1982/83 schließlich ging die Kapelle durch Verkauf in das Eigentum der griechisch-orthodoxen Gemeinde über. Die Gemeinde passte den Innenraum an ihre Bedürfnisse an: Mit bedruckten Folien wurden die liturgisch erforderlichen Ikonen auf die Wände aufgebracht und der Innenhof des Sakristei- und Pfarrhausanbaus überdacht, um einen Gemeindesaal zu gewinnen.

Bewertung

Geschichtlich steht St. Konrad in doppelter Weise für das Nachkriegswachstum in Offenbachs Südosten: zum einen als erster liturgischer Mittelpunkt der nach 1945 erstarkenden katholischen Gemeinde, zum anderen als neue geistliche Heimat der griechischen Gastarbeiter. Vor allem bildet die bis heute außergewöhnlich rein erhaltene Notkirche eines der seltenen Beispiele dieser frühesten Stufe des Nachkriegskirchenbaus in der Region Offenbach. Carl Müller, der bereits in der Zwischenkriegszeit für Dominikus Böhm und mit Fritz Bossert erste Kirchbauerfahrungen sammelte, avancierte nach 1945 zum prägenden Architekten der Offenbacher Katholiken - von St. Paul (1953) bis zum Theresienheim (1972). Auch die Notkirche St. Konrad zeigt, trotz oder gerade wegen der knappen Mittel der frühen Nachkriegszeit, Müllers an Böhm geschultes baukünstlerisches Können: die klare Ausgewogenheit der klassischen Moderne, die sich maßstäblich in die kleinteilige Siedlung Tempelsee einfügt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
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