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1855 nach Plan Holler errichtetes Wohnhaus. Ersatz für Bau von 1845. Mit dem klassizistischen, leicht neogotisch überformten Gebäude wurde die Lücke zur Nr. 81 geschlossen. Horizontal gegliederte, zweizonige Fassade. Links eine mit dem Tor in Verbindung stehende Achse, rechts ein dreiachsiger, zentral mit gusseisernem Balkon akzentuierter Hauptpart. Mehrheitlich in Buntsandstein gearbeitet sind die stilgebenden, schmückenden Elemente wie Fensterüberdachungen und skulpierte Brüstungsfelder. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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