Gesamtanlage Siedlung Roter Hang (Foto: LfDH (M. Hammann))
Gesamtanlage Siedlung Roter Hang (Foto: LfDH (K. Berkemann))
Gesamtanlage Siedlung Roter Hang (Foto: LfDH (W. Bratner))
Gesamtanlage Siedlung Roter Hang (Foto: LfDH (W. Bratner))
Gesamtanlage Siedlung Roter Hang (Foto: LfDH (K. Berkemann))
Gesamtanlage Siedlung Roter Hang (Foto: LfDH (K. Berkemann))
Gesamtanlage Siedlung Roter Hang (Foto: LfDH (K. Berkemann))
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Gesamtanlage Siedlung Roter Hang (Foto: LfDH (M. Hammann))
Gesamtanlage Siedlung Roter Hang (Foto: LfDH (W. Bratner))
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Hochtaunuskreis
Kronberg
  • Gesamtanlage Siedlung Roter Hang
Gesamtanlage Siedlung Roter Hang

Die naturnah im Norden Kronbergs am Südhang des Altkönigs gelegene Siedlung folgt in ihrer Topografie dem Geländeverlauf. Drei Haustypologien sind zu unterscheiden: Am höchsten Punkt steht ein bis zu fünfgeschossiger Mehrfamilienhauskomplex. Das Zentrum bilden eingeschossige L-förmig ausgerichtete Terrassen-Bungalowbauten. Im Süden begrenzen ein- bis zweigeschossige Reihenhäuser und Sammelgaragen das Areal. Die Erschließung erfolgt über horizontale Straßen, die zwar befahrbar, aber eigentlich autofrei sind, und vertikale Treppen und Verbindungswege.

Geplant und entstanden ist die Siedlung Roter Hang von 1967 bis 1974 mit der Intention, eine Siedlung für Mitarbeiter und Gäste des Elektrogeräte-Herstellers Braun, der sich bereits 1958 das Vorkaufsrecht für das Grundstück sicherte, zu errichten. Zuvor war die Firmenzentrale etappenweise nach Kronberg verlagert worden. Braun-Designer Dieter Rams war anfangs an den Planungen beteiligt und fertigte einige Entwürfe an, die aber nicht umgesetzt wurden. Mit der Firma Braun zog sich auch Rams ab 1962 sukzessive aus dem Projekt zurück. Fortan leitete der insbesondere in Darmstädter Architekturkreisen gut vernetzte Architekt Rudolf Kramer aus Königstein die Planungen und entwickelte ein Konzept, das mit den klassischen Anordnungsmustern moderner Siedlungen spielt und die drei Bautypen Geschosswohnungen, Bungalows und Reihenhäuser kombiniert. Charakteristisch für die Siedlung Roter Hang wurden die L-förmigen Winkelbungalows, die durch Anordnung in einer Teppichbebauung die größtmögliche Wohndichte bei geringem Grundstücksverbrauch ermöglichten.

Tatsächlich siedelten nur vier Braun-Mitarbeiter am Roten Hang an. Darunter auch Braun Designer Dieter Rams, der zwei der Winkelbungalows zum Wohn- und Atelierhaus verband und einen Pool im Außenbereich integrierte. Der L-Typus der Bungalows ermöglicht für jede Wohneinheit einen zugehörigen Garten. Die flach gedeckten Typenbungalows entstanden in Massivbauweise aus Stahlbeton und Ytongsteinen. Die Reihenhäuser im Süden sind in vergleichbarer Konstruktionsweise ausgeführt. Der bis zu fünfgeschossige Mehrfamilienhauskomplex im Norden ist als Stahlbetonbau ebenfalls nach Plänen von Kramer von der IBM-Unterstützungskasse Böblingen mit Kramer und dem Projektentwickler Grün & Bilfinger errichtetet worden. Die Fassaden dieses gestaffelten Gebäudekomplexes sind mit Klinkerplatten verkleidet; betonsichtig die tragenden Elemente. Die Flachdächer der Siedlung sind mit einer Kiesschütt/-press-Deckung versiegelt. Die Verbindungswege innerhalb der Siedlung, die Straßen und Garagenhöfe sind mit einer Betonsteinpflasterung in Kleeblattform gestaltet. Eine Besonderheit ist das Wohn- und Atelierhaus Rams: ein Zusammenschluss zweier Bungalows zu einem langestreckten L, ergänzt durch einen Pool im Gartenbereich.

Dem Architekten Kramer gelang in Kronberg eine geradezu idealtypische Umsetzung der Teppichbebauung: eine zeitgemäße und ökonomische Gestaltung mit kompakter und wirtschaftlicher Anordnung der Baukörper, Naturbezug in und um die Siedlung und eine gelungenen Ausnutzung der topografischen Lage am Hang durch die Terrassenbauweise. Mit der kompakten und wirtschaftlichen Anordnung der Baukörper und der daraus resultierenden hohen Aufenthaltsqualität ist die Siedlung ein positives Beispiel für eine einheitlich geplante und weitgehend unverändert erhaltene Siedlung der Nachkriegszeit in Deutschland. Ebenso sind die bauzeitlichen Details von großem Wert für das Erscheinungsbild und die Geschlossenheit der Siedlung.

Die Siedlung ist aus bau- und siedlungsgeschichtlichen sowie künstlerischen Gründen nach § 2 Abs. 3 Hess. Denkmalschutzgesetz als Gesamtanlage im Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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