(Foto: LfDH (K. Berkemann))
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Hochtaunuskreis
Kronberg
  • Am Forsthaus 4
  • Kellergrundweg 5
Haus Rams
Flur: 6
Flurstück: 87/1

Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Siedlung Roter Hang

Doppelbungalow von 1971 mit Pool im Außenbereich. Als Wohn- und Atelierhaus auf L-förmigem Grundriss für und mit Braun-Designer Dieter Rams vom Königsteiner Architekten Rudolf Kramer als Teil der Siedlung Roter Hang entworfen. Der Bungalow ist in Massivbauweise konstruiert: Kellergeschoss aus Stahlbeton und Erdgeschoss in Ytong mit Kratzputz. Das Flachdach ist mit einer Kiesschütt/-press Deckung versiegelt.

Als Teil der Siedlung Roter Hang im Norden Kronbergs stellt das Haus Rams einen Zusammenschluss von zwei siedlungsbildenden Typenbungalows dar. Im Außenbereich, wo sonst Wohnräume vorgesehen waren, befindet sich ein Pool.

In der wandfesten Ausstattung wählte Rams im Unterschied zu den anderen Häusern der Siedlung dunkle Fensterrahmen und weiße Bodenfliesen, weshalb das Haus Rams den Spitznamen „Molkerei" bekam. Die beiden Einheiten des Wohn- und Atelierhauses sind optisch durch eine Stufe voneinander getrennt und ermöglichen gleichfalls den Blick in den Garten.

Die Innenausstattung setzt sich größtenteils aus Eigenentwürfen des seit 1971 dort  ansässigen Braun- Designers zusammen, getreu seinem Motto „Einfachheit, Wesentlichkeit, Offenheit". Kombiniert wurden diese eigenen Entwürfe mit ausgesuchten „Klassikern" wie beispielsweise Thonet- Stühlen.

Innerhalb der im Geist des Neuen Bauens bis 1974 einheitlich geplanten und entstandenen Siedlung Roter Hang stellt der Doppelbungalow aufgrund seiner abweichenden Disposition und individuellen Ergänzung sowie der museumsartigen Ausstattung eine Besonderheit dar.

Das Haus Rams ist Bestandteil der Gesamtanlage Siedlung Roter Hang und aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal gem. § 2 Abs.1 Hess. Denkmalschutzgesetz.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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