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In den 60er Jahren des 19. Jahrhunderts erbautes Wohnhaus. Bauanträge 1862 (Georg Sauer/Holler) und 1865 (G.Sauer). Historistischer Bau von drei Geschossen mit Satteldach und Zwerchhaus. Die Fassade (ehemals einschließlich Erdgeschoss) mit Lisenen- und Gesimsgliederung vernetzt; die Wandfelder in axialem Bezug jeweils zweifach durchbrochen und mit einer dem französischen Barock entliehenen Fensterform besetzt. Der eklektischen Haltung des Entwurfs entspricht der konstruktiv unmotiviert auftretende, dekorative Konsolfries am Giebel des Zwerchhauses. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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