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In erhöhter, städtebaulich wirksamer Lage positioniertes Wohnhaus aus der Zeit um den Ersten Weltkrieg. Eingeschossig mit hohem Krüppelwalmdach, das an den Längsseiten breit gelagerte Schleppgaupen enthält. Biberschwanzdeckung. Das Haus völlig verschindelt, die kleinen, mit Klappläden versehenen Fensteröffnungen mit Holzgewänden und Fensterbänken mit Klötzchenfries. Der Eingang in einem schmalen Vorbau mit Dachterrasse. Das Wohnhaus steht in der Tradition der Reformarchitektur aus den Jahren nach 1900 und ist von baugeschichtlicher und städtebaulicher Relevanz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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