Nr. 120, Springbrunnen im Ziergarten
Louisenstr. 120, Gartenfront
Louisenstr. 120, Nebengebäude
Louisenstr. 120, Eckausbildung zur Wilhelm Meister-Straße
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Bad Homburg, Stadt
Bad Homburg
  • Louisenstraße 120
Villa mit Ausstattung, Park, Nebengebäude
Flur: 34
Flurstück: 21/1

Nach Entwurf Jacobi 1892/93 errichtete Villa Hammelmann. Mit haubenbesetztem Polygonalturm auf die Ecklage eingehender Bau mit sowohl straßen-, als auch gartenseitig äusserst individuell ausgebildeten Fronten und differenzierter Bedachung. Reiche Fassadengestaltung mit Sandsteingliederung und -bossen an Sockel, Turm und Risaliten sowie sandsteinernen Reliefs mit figürlichen und floralen Darstellungen. Auf die historisierende, Renaissance und Barock als Quellen nutzende Architektur abgestimmt zeigt sich die Innenausstattung: repräsentative Halle mit Treppenanlage, farbig verglaste Fenster, Parkett und Vertäfelungen.

In ihren Grundzügen erhalten ist die Gartenanlage, die aus zwei durch Hecken getrennten Revieren bestanden hatte. In Hausbreite und parallel zur Wilhelm Meister-Straße ein mit verschlungenen Wegen, Rasenflächen, Steingarten, Gehölzen und Bäumen ehemals parkartig angelegter und dem landschaftlichen Prinzip verbundener Teil. Der schmale, zwischen Louisenstraße und Nebengebäude sich ziehende Streifen hingegen war Blumen- und Hausgarten.

Gleichzeitig mit der Villa war das Neben- bzw. Stallgebäude errichtet worden. Der die eine, äußerste Ecke des Grundstücks besetzende, im Grundriss hufeisenförmige, in Fachwerk aufgestockte und sich zum ehemaligen Blumengarten öffnende Bau ist malerischer Bestandteil des Villenanwesens, das Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen ist.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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