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In der 2.Hälfte des 19. Jahrhunderts entstandenes Doppelwohnhaus. Über Ausgleichsockel stehender, verputzter Bau von zwei Geschossen mit beidseitiger Erschließung. Ursprünglich streng klassizistisch gestaltetes, axial mit profilierten Schwib- und Rechtecköffnungen durchfenstertes, die Gotik sparsam zitierendes Gebäude. Nach Projekten von 1911 (Jean E.Leonhard/Adam Müller, Bautechniker, Kirdorf) und 1919 (Leonhard/Jos.Wehrheim, Baumeister, Kirdorf) erfolgte eine historisierende Überformung. Dieser Bauphase gehören die Eckquaderung, der polygonale Erker mit Spitzhelm sowie die lebhaft ausgebaute Dachlandschaft an. Kulturdenmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Jüdischer Friedhof | |
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