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Spätklassizistisches, ursprünglich frei stehendes Wohnhaus von zwei Geschossen mit Mezzanin und Walmdach. Der über den Hofraum (dort ein malerisches Nebengebäude) erschlossene, kubische Bau zeigt eine ausgeprägte Frontgestaltung. Vierachsige Fassade mit einem der strengen Horizontalgliederung entgegenwirkenden Zentralrisalit. Im reicher mit Bauschmuck (u.a. Fensterüberdachungen) belegten Obergeschoss ein über Volutenkonsolen ruhender Gusseisenbalkon. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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