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Bauantrag 1905, Nehren/Beutel, Architekt. Für den untersten Bereich Louisenstraße zeitlich typisches, mehrere Parteien aufnehmendes Gebäude. Der Block stellt sich als eine Addition gleichwertiger Volumen, bestehend aus ins Grosse übertragenen, spätklassizistischen Bürgerhäusern, dar. Stilistisch kündigt sich in einigen Details wie dem buntgefassten Kranzgesims und dem zentralen Knickgiebel die Moderne in der Art des heimatlich inspirierten Jugendstils an. Das Wohn- und Geschäftshaus ist Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |