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Im Auftrag von Scheller/Sauer nach Plan von P.A. Struth nach 1890 als Mietetagenhaus ("Europäischer Hof") erbautes Wohnhaus. Großvolumiger Bau von drei Geschossen mit Satteldach und Zwerchhaus. Das für die Bauzeit ungewöhnlich streng und bis ins Detail klassizistisch konzipierte Gebäude präsentiert sich mit einer ungegliederten, zwölfachsigen Hauptfront (diese ehemals mit vier gusseisernen Balkonen ausgestattet) zur Straße hin. Bemerkenswert die rückwärtig gelegene bauzeitliche Kelleranlage, die zugleich Stützmauer zum ursprünglichen Verlauf des "Alte Bach" ist. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |