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Teil der Gesamtanlage:
Einartshausen
Gleichsam im Blockinneren stehender und von den Straßen nicht einsehbarer Fachwerkbau, entstanden wohl um oder bald nach 1800 in einer einfachen, altertümlich wirkenden Konstruktion, die durch wandhohe Ständer an den Ecken und in der Mitte der Traufseite gekennzeichnet ist. Eine Stockwerktrennung durch Rähm und Schwelle ist nicht ausgebildet. Die Aussteifung des Gefüges erfolgt durch geschosshohe, teils gebogene Streben, die an der Giebelseite durch kurze Fußstreben ergänzt werden. Wegen der bemerkenswerten Bauausführung Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |