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Über Ausgleichsockel traufständig zur Hauptstrasse stehendes, mit der Giebelseite den Mündungsbereich zweier Verkehrsadern überblickendes Wohnhaus. Verputzter Fachwerkbau mit traufseitigem leichtem Geschossüberstand, axial durchfensterten Fassaden und Krüppelwalmdach. Vermutlich zu Beginn des 18. Jahrhunderts errichteter, im Kern jedoch wesentlich älterer Bau. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |