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Traufständiges, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit Satteldach, das über dem angewinkelten, späteren Anbau abgewalmt ist. Im Obergeschoss harmonisch ausgelegtes Fachwerk des 17. Jahrhunderts mit 3/4 hohen, leicht gebogenen, die Eck- und Bundpfosten aussteifenden Streben. Reste von Kratzputz mit Gittermotiv. Im Verbund mit den Nachbarhäusern von stadtentwicklungsgeschichtlichem Interesse. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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