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Über Sockel zweigeschossig stehende, kubische Villa mit Mansarddach. Die Front des renaissancistisch ausgestatteten Baus lisengegliedert, zentral mit dem im rundübergiebelten Zwerchhaus endenden Risalit sowie mit einem von beringten dorischen Säulen getragenen Portikus betont. Diese stützenden Elemente wie auch die mit Ohren besetzten Fensterrahmen sind, kontrastierend zu den lediglich im Erdgeschoss mit Stuckreliefs belebten Putzflächen, in hellem Sandstein gearbeitet. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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