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Zweigeschossige, straßenabgewandt erschlossene, in Massivbauweise und in konstruktivem Fachwerk erstellte Villa mit Walmdach. Dreiachsige Frontausbildung mit Akzentuierung der linken Seite. Dort ein balkonbesetzter, von einem behelmten Giebel überhöhter Risalit. Materialvielfältiger, spätklassizistischer und zugleich dem Landhausstil zugeneigter, in den Fensterformen Gotik und Renaissance zitierender und selbst den Jugendstil (Balkongitter) streifender Bau. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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