Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Repräsentative, am Hang des Schlossberges gelegene Villa, wohl um 1910 entstanden. Zweigeschossiger, giebelständiger Putzbau über Granitsockel, als Abschluss aufgeschobenes Satteldach. Die als Schaufront ausgebildete Giebelseite mit zwei halbrunden Vorbauten, auf die im Obergeschoss ein durchgehender Balkon mit kunstvoll geschmiedetem, filigranem Eisengeländer ruht. Fenster mit Sandsteingewänden, die Fenster der Vorbauten durch kannelierte Halbsäulen getrennt. In Höhe der Traufe eine Schürze, im Giebel zwei Fenster mit Klappläden und einer durchgehenden horizontalen Verdachung, die einen Klötzchenfries aufweist. Als Abschluss rundbogiges Giebelfenster. Der mit einem kleinen Walmdach versehene Eingang seitlich in einem schmalen Risalit.
Das Grundstück wird zur Straße von einer Mauer mit Lattenzaun zwischen ziegelverdachten Pfosten gesäumt. Villa und Einfriedung bilden eine Einheit und sind von baukünstlerischer und siedlungsgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |