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Nach 1908 entstandene, großvolumige Villa des Jugendstils mit mächtiger, schiefereingedeckter Walmdachlandschaft. Dem straßenabgewandt erschlossenen Baukörper an der geschossübergreifend gegliederten Front mittig vorgesetzt ein halbrunder Turmerker von drei Geschossen mit Haube. In den Wandfeldern und am Erkersegment sparsam mit Kassettenmotiv dekorierter Bau. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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