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Spätklassizistische, traufständige Villa von zwei Geschossen mit gaubenbesetztem Satteldach. Rückseitig erschlossener, frontal ausgebildeter Baukörper. Die Fassade ab Sockel streng horizontal gegliedert und dreizonig mit zentralem Akzent (über Konsolen liegender Gusseisenbalkon) angelegt. Durchweg Rechteckdurchfensterung mit im Obergeschoss zwischen Rund- und Dreieckgiebel wechselnden Überdachungen. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |