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Über gewichtigem Sockel massiv mit Eckquaderung und des weiteren in Fachwerk erstelltes Wohnhaus mit Verschieferung im südwestlichen Giebelfeld und Krüppelwalmdach. Stattliches, in barocker Tradition stehendes Gebäude mit ungegliederten fünf- bzw. dreiachsigen Fassaden, die von einem untertrauflagigen Zahnschnittfries beschlossen werden. In Ablösung der Hofanlage Am alten Rathaus 16 von 1846 bis 1863 Ingelheimer Amtshof. Kulturdenkmal aus orts- und architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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