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Dreiseithof des 18. Jahrhunderts, bestehend aus Wohnhaus, Scheune und einem an die alte Kirchhofmauer geschmiegten Stallbau. Das offensichtlich aus zwei eigenständigen Teilen bestehende Wohnhaus, stellt einen die Ecke zur Borngasse mitdefinierenden, langgestreckten, zweigeschossigen Gebäudekomplex mit höhenunterschiedlichen Satteldächern dar. Das durchgehend verputzte Fachwerk weist einmal zur Straße, einmal zum Hof leichten Geschossüberstand auf.
Im Winkel dazu eine den Hofraum zur Borngasse abriegelnde, mächtige Fachwerkscheune mit Mansarddach. Die Hofanlage dürfte aufgrund ihrer zentralen Lage im Kern weitaus älteren Bestand aufweisen. Kulturdenkmale aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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