(Foto: A. Tillmann, LfDH)
(Foto: A. Tillmann, LfDH)
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Rheingau-Taunus-Kreis
Heidenrod
Grebenroth
  • Potaschkopf
Jagdhaus des Schwallschieder Hofes
Flur: 3
Flurstück: 1/1

1935/36 für den Industriellen Joseph Senker aus Essen errichtetes Jagdhaus. Architekt war Otto Michalski aus Duisburg, der ca. 100 Meter oberhalb des Schwallschieder Hofes ein langgestrecktes, eingeschossiges Gebäude mit Satteldach errichten ließ. Der das Hanggelände egalisierende Sockel besteht aus dunklen Schiefersteinen, die Außenwände aus leichten Schwemmsteinen, das Dach wurde mit Schiefer eingedeckt. Markant die drei Bogenstellungen im Sockel der südwestlichen Giebelfront, die eine ursprüngliche offene Loggia tragen. Ansonsten handelt es sich um einen Putzbau, der durch regelmäßige, annähernd quadratische Lochfenster mit hölzernen Klappläden gegliedert wird. Auch der leicht vorgezogene Eingangsbereich ist mit Klappläden versehen. Giebel verbrettert, im Dach kleine Schleppgaupen.

Bemerkenswert vor allem das Innere des Hauses, das weitestgehend den originalen Zustand der dreißiger Jahre zeigt, mit einer Wandverkleidung aus Lärchenholz im großen Wohnraum, in die Schränke, teilweise mit verglasten Türen, eingelassen sind. Decke mit bearbeiteten Holzbalken, der Boden mit Holzdielen. Eine dunkel gebeizte Holztreppe mit handwerklich gut gearbeitetem Geländer führt in das Dachgeschoss, das ursprünglich einfache Schlafräume beherbergte. Ein erhaltener Gewehrschrank, eine Büste und ein Ölgemälde erinnern an den Eigentümer, der den Schwallschieder Hof mit Wald und Jagd aus dem fürstlichen Haus zu Wied erstanden haben soll.

Das in erhöhter Lage mit Blick in die Landschaft des Rheingaugebirges positionierte Jagdhaus ist mit seiner Ausstattung ein beispielhafter Vertreter der dreißiger Jahre des 20. Jahrhunderts. Als selten mit dieser Ausgestaltung erhaltener Bautyp kommt ihm eine besondere orts- und baugeschichtliche Bedeutung zu.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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