Linnerstraße 57
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Frankenberg
Willersdorf
  • Linnerstraße 57
Wohnhaus und Scheune
Flur: 7
Flurstück: 72/3

Im Kern am Ende des 18. Jahrhunderts entstandene Fachwerkhofreite bestehend aus einem aus drei Bauteilen zusammengesetzten Wohnhaus und einer gegenüberliegenden Scheune. Beide Gebäude sind zweigeschossig, giebelständig errichtet, das Wohnhaus auf einem mehrfach gestuften Sandsteinquadersockel, die Scheune auf einem hohen Erdgeschoss aus Sandsteinquadern. Das Wohnhaus ist komplett geschossweise mit unterschiedlich großen Überständen abgezimmert. Der an der Straße gelegene vordere Bauteil wird von der Gebälkzone mit gerundeten Füllhölzern zwischen genuteten Balkenköpfen, die in der Schwelle von Perlstäben bekrönt sind, geprägt. Während das Erdgeschoss durch geschosshohe Streben ausgesteift ist, sind im Obergeschoss weit gespreizte Streben, teilweise mit Kopfhölzern vorhanden. Der mittlere und älteste Bauteil, der hofseitig über eine zweiflüglige klassizistische Eingangstür verfügt, ist durch unterschiedlich hohe Streben ausgesteift und zeigt rückseitig im Erdgeschoss noch eine stark gebogene Strebe. Abgeschlossen wird das Wohnhaus am Parzellenende durch einen hinteren Anbau in konstruktivem Fachwerk mit nahezu geschosshohen Streben und hofseitigem Scheunentor. Da sich der Hof zur Straße hin öffnet und das Wohnhaus an einem Bogen der Linnerstraße steht, wirkt es als optischer Abschluss des Straßenraumes.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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