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Langgestrecktes, dem Straßenverlauf leicht gebrochen folgendes und auf hohem Sockel stehendes Wohnhaus von zwei Geschossen mit Satteldach. Die ungegliederten Putzfassaden streng axial durchfenstert. Im Mündungsbereich von Haupt- und Nebenstraße kragt das Obergeschoss auf einer geschweiften Büge vor. Wohl über älterer Bausubstanz nach dem 30jährigen Krieg wiedererrichteter Bau.
An die Giebelseite anschließend der massiv gebaute und sattelbedachte, vermutlich dem frühen 18. Jahrhundert entstammende Torbau mit weitem, buntsandsteinernem Bogen, der den Blick in den mit Kopfstein gepflasterten Hofraum freigibt. Wohnhaus und Tor sind Kulturdenkmale aus städtebaulichen und architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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