Ernst-Ludwig-Promenade nach Westen
Ernst-Ludwig-Promenade 20
Ernst-Ludwig-Promenade 12
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Bergstraße, Landkreis
Bensheim
Auerbach
  • Darmstädter Straße, Ernst-Ludwig-Promenade
Gesamtanlage Ernst-Ludwig-Promenade

Darmstädter Straße 265

Ernst-Ludwig-Promenade 2 - 20

Regelmäßige Reihe von Villen des ersten Jahrzehnts des 20. Jhs. entlang der Ernst-Ludwig-Promenade. Diese am Nordrand der Auerbacher Gemarkung rechtwinklig auf die Darmstädter Straße stoßende, völlig gerade geführte Straße wurde wohl kurz nach 1900 zur Erschließung der neuen Villenparzellen angelegt und führt heute direkt auf die Höhe des Auerbacher Schlosses und des Melibocus. Die Villen reihen sich wie an einer Kette am Südhang des Höllberges, nördlich der Promenadenstraße, nur das Landhaus Müller liegt südlich der Promenade, unmittelbar an der Darmstädter Straße (Nr. 265). Mit dem Baujahr 1900 war es die erste Villa in diesem Bereich und war Ausgangspunkt für die hauptsächlich zwischen 1905 und 1910 erfolgte Bautätigkeit. Die Villen liegen in regelmäßig geschnittenen, meist schmalen Parzellen. Sie wurden in der Mehrzahl für wohlhabende Pensionäre errichtet, die aus Städten wie Hamburg oder Berlin kamen, um hier im milden Klima der Bergstraße ihren Lebensabend zu verbringen. Mit der Planung ihrer Häuser beauftragten sie das Bensheimer Büro von Heinrich Metzendorf, in dem auch bereits dessen Bruder Georg arbeitete. So entstand eine imposante Reihe individueller, auf die Wünsche und den Geschmack der Bauherren zugeschnittener Wohnhäuser von bester Qualität. Zu nennen ist hier das bereits erwähnte und für Heinrich Metzendorf typische Haus Darmstädter Straße 265 sowie das Haus Dr. Beeck (Ernst-Ludwig-Promenade 12), ein Bautyp, den H. Metzendorf auch an anderer Stelle konzipiert hat. Für Georg Metzendorf kann man hier die Häuser Nr. 6, 10, 14, 16 und 18 in Anspruch nehmen. Die genannten Landhäuser sind vor allem wegen ihrer architekturgeschichtlichen und baukünstlerischen Bedeutung als Einzeldenkmäler ausgewiesen. Für die Gesamtanlage charakteristisch ist ihre regelmäßige Reihung bei individueller Gestaltung und die tiefe, von der Straße weit zurückgesetzte Lage in den Gartenparzellen. Dies gilt auch für die beiden "Randbauten", wobei Haus Nr. 20 durchaus gleichzeitig entstanden sein könnte. Als eingeschossiger Bruchsteinbau mit dreiseitigem Erker und hohem Mansardwalmdach schließt es im Osten die Reihe ab, während westlich ein jüngerer, zurückhaltender Klinkerbau von dem Metzendorfnachfolger Georg Fehleisen den Auftakt bildet. Wichtiges Element für das Erscheinungsbild der Gesamtanlage sind auch die entlang der Straße verlaufenden Einfriedungen, die in der Regel aus gelben Sandsteinmäuerchen bestehen, meist kombiniert mit Lattenzäunen, die allerdings nicht mehr vollständig vorhanden sind.

Die Gesamtanlage Ernst-Ludwig-Promenade ist als zeittypische Erscheinung der Jahrhundertwende für die Region der Bergstraße von besonderer siedlungs-, aber auch sozialgeschichtlicher Relevanz. Auf Grund der hohen architektonischen Qualität der Einzelbauten und der überregionalen Bedeutung der Brüder Metzendorf fällt ihr auch eine besondere kunsthistorische und künstlerische Bedeutung zu.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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